Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 11.04.2025 |
| Nummer | 27-47/2025 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 13.05.2025 |
Beschlussgegenstand:
Aufhebung der Sanierungssatzungen für das Sanierungsgebiet „Alter Stadtkern-Altendorf“ Kelbra (Kyffhäuser)
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gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Das Sanierungsverfahren des Kelbraer Stadtkerns ist abgeschlossen. Ziel war es das Zentrum „Alter Stadtkern“ aufzuwerten. Eine attraktive Innenstadt mit Flair und Aufenthaltsqualität bietet Lebensqualität und Anreiz für Touristen.
Wir hatten durch die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm des Landes und später zeitweise auch des Bundes die Gelegenheit finanzielle Zuschüsse zu erhalten. Auch konnten weitere EU-Fördermittel eingeworben werden.
Für die notwendigen abschließenden Tätigkeiten, das betrifft die Löschungen der Sanierungsvermerke in den Grundbüchern der Eigentümer, bedarf es einem Beschluss zur Aufhebung der Sanierungssatzungen. Im Nachgang kann die Verwaltung die finalen Bescheide erstellen und versenden.
Die beiden betreffenden Satzungen sind in Anlage 1 und Anlage 2 aufgeführt.
Der Stadtrat Kelbra stimmt den Löschungen der Satzungen vom 01.08.1995 und 26.03.2008 zu.
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 13.05.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.