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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

25.04.2025

Nummer

27-51/2025

Bearbeiter

Frau Albrecht

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

13.05.2025

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Beschlussgegenstand:

Beschluss über die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB sowie über die öffentliche Auslegung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“

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gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 07. Juli 2023; (Art. 1 G. v. 03.07.2023 BGBI. 2023 I Nr. 176)

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Begründung:

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat der Stadt Kelbra beschließt die Aufstellung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 “Untere Gebreite“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.

Das Plangebiet befindet sich im südlichen Teil der Stadt Kelbra. Der Änderungsbereich liegt im östlichen Teil des Bebauungsplangebietes.Mit der Bauausführung kam es zu Abweichungen in Bezug auf die Festsetzungen der 1. Änderung des Bebauungsplans, so dass mit der 2. vereinfachten Änderung die Anpassung der Planung an den sich zwischenzeitlich darstellenden Bestand erfolgen soll.Zugleich wird der vorliegende Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“, Stand April 2025 gebilligt und beschlossen, die Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden, Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

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Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

13.05.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

10 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer:27-51/2025

Erläuterungen:

Der Bebauungsplan Nr. 2 „Untere Gebreite“ wurde 1995 zur Rechtskraft geführt. Mit ihm wurde das Ziel verfolgt, Bauland für den individuellen Wohnungsbau bereitzustellen. Die 1. Änderung wurde am 25.02.1998 rechtskräftig. Sie beinhaltete eine Erweiterung der Erschließungsanlagen im östlichen Teil des Plangebietes.

Mit der Planänderung sollen die Festsetzungen zur Geometrie der öffentlichen Verkehrsflächen an den mit der Bauausführung entstandenen Bestand angepasst werden. Die Baugrenzen entlang der öffentlichen Verkehrsflächen sowie die Eingriffsbilanz werden entsprechend angepasst.

Die Änderung berührt nicht die Grundzüge der Planung.

Anlagen:

Entwurf der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Untere Gebreite“

Begründung

Vorvertrag zur Übernahme und Abgeltung von Ausgleichsverpflichtungen mit der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH

Anlage 1 Ausgangsbiotope

Anlage 2 Zielbiotope

Lage im Raum

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[2024, A18-38915-2009-14]

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