Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 29.04.2025 |
| Nummer | 27-54/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 13.05.2025 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Sanierung ehem. Bahnhof)
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gesetzliche Grundlage:
§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)
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Begründung:
Mit der Umsetzung der, gemäß Förderbescheid zum 1. und 2. BA, bereits beauftragten Leistungen erfolgte bzw. erfolgt eine Dachsanierung, Bauwerkstrockenlegung, Sanierung des Hausschwammes, der Einbau von Fenstern und Außentüren, die Rohinstallation der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Elektroarbeiten (HLSE) im gesamten Objekt sowie in der Schalterhalle der Fußbodenaufbau, einschließlich Fliesenlegerarbeiten, Trockenbauarbeiten und die Fertigstellung der HLSE.Um das Objekt zumindest im Erdgeschoss nutzbar zu machen, bedarf es noch folgender Leistungen:
| Kaltwartehalle | Schalterhalle |
| Innentüren | Innentüren |
| Trockenbaudecke | Trockenbaudecke |
| Malerarbeiten | Malerarbeiten |
| Gestaltung Außenanlage Nordseite | Gestaltung Außenanlage Nordseite |
| Innenputzarbeiten | |
| Außenputz | |
Diese Arbeiten verursachen ein Kostenvolumen von ca. 355.000,00 €.Im Investitionsplan der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) für das Haushaltsjahr 2025 wurden jedoch für diese Maßnahmen insgesamt nur 255.000,00 € veranschlagt.Erst durch spätere Erkenntnisse wurde das Gesamtvolumen bekannt. Dieses übersteigt nun den Haushaltsansatz mit 100.000 €.
Dieser Differenzbetrag soll durch die Investitionsmaßnahme „Sanierung Außenanlage Erholungsgebiet“ gedeckt werden. Hier wurden 100.000 € eingestellt.Gem. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) sind Ausgaben i.S.d. § 105 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erheblich, wenn sie im Einzelfall 10.000,00 € übersteigen.
Somit muss der Rat diesen überplanmäßigen Ausgaben zustimmen.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 13.05.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.