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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-25-2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

18.03.2025

Nummer

36-25/2025

Bearbeiter

Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

27.05.2025

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

§ 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Nachfolgende Personen haben der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel eine Geldspende überwiesen:

Matthias Schmidt (17.03.2025)

200,00 €

Frank Taege (26.03.2025)

150,00 €

Die Spendengeber haben bestimmt, dass diese finanziellen Zuwendungen zweckgebunden für die Förderung der Heimat und Kulturpflege gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 22 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für das Kinderfest zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

27.05.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

10+1

anwesend:

9+1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung keine Mitglieder des Gemeinderates/Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister