Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 12.05.2025 |
| Nummer | 36-27/2025 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 27.05.2025 |
Beschlussgegenstand:
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung
§ 1 Abs. 7, § 1a Abs. 2 Satz 3 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert am 07. Juli 2023; (Art. 1 G. v. 03.07.2023 BGBI. 2023 I Nr. 176)
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken vom 03.03.2025 bis zum 03.04.2025 vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit folgendem Ergebnis gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen:
siehe Abwägungstabelle
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Der Gemeinderat beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
| Anlagen: | |
| • | Plan 1. Änderung B-Plan Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ |
| • | Begründung und Abwägungstabelle |
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 27.05.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10+1 |
| anwesend: | 9+1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 36-27/2025
Erläuterungen:
Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplans gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Planänderung sollen Nebenanlagen im Baugebiet auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zugelassen werden. Damit soll eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Grundstücksflächen ermöglicht und gleichzeitig der sparsame Umgang mit Grund und Boden unterstützt werden.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt. Somit erfolgte das Planverfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wurde abgesehen, § 4c BauGB war nicht anzuwenden.
Der Entwurf der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“ Brücken lag mit Begründung in der Zeit vom 03.03.2025 bis 03.04.2025 öffentlich aus. Parallel dazu waren die o. g. Planentwürfe im Internet öffentlich einsehbar.
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.03.2025 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.
Während dieser Zeit wurden die in der beiliegenden Abwägungstabelle aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.
Die Abwägungstabelle liegt dem Gemeinderat in der Fassung vom April 2025 zur Beschlussfassung vor.
Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Wohnbebauung Kalkberg“, liegt dem Gemeinderat in der Fassung vom April 2025 zur Beschlussfassung vor.
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im „Goldene Aue Kurier“ erlangt die Planung Rechtskraft.