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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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03-102-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

13.04.2026

Nummer

03-102/2026

Bearbeiter

Heinicke

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

05.05.2026

Beschlussgegenstand:

Widmung einer Straße in Berga

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 3 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 Abs. 2 Straßengesetz LSA (StrG LSA)

Begründung:

Die Gemeinde Berga widmet eine Teilfläche des Flurstücks 295 der Flur 9 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche und nimmt diese in das Straßenbestandsverzeichnis auf.Die Teilfläche des Flurstücks wird den Straßennamen „Thomas-Müntzer-Straße“ erhalten.Das sich in Erstellung befindliche Straßenbestandsverzeichnis wird dahingehend angepasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.  

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat 

am:

05.05.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

10 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-102/2026

Erläuterungen:

Durch den geplanten Verkauf der ehemaligen Grundschule sowie die Übertragung des Grundstücks der ehemaligen Sekundarschule an die Verbandsgemeinde ist es erforderlich, die Teilfläche des „Wendehammers“ auf dem Flurstück 295 in der Flur 9 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.

 

 

Gelb umrandet: Fläche des „Wendehammers“, welche gewidmet werden soll

Der Wendehammer dient zukünftig als Zufahrt / Zuwegung für die neue Kindertagesstätte sowie für die ehemalige Grundschule.

Der Wasserverband plant eine Kanalnetzerweiterung des Schmutzwassersammelkanals durch den Wendehammer auf dem befindlichen Grundstück. Gemäß der Satzung des Wasserverbandes können Trink-, Schmutz- und Regenwasserleitungen nur im öffentlichen Bereich gebaut werden.

Dies macht es erforderlich, den Teil des Wendehammers als Straßenverkehrsfläche zu widmen. Die Widmung des „Wendehammers“ ist in diesem Fall von hoher Bedeutung, da dies zukünftig auch als Erschließungsfläche des hinteren Bereichs dient.

Der Gemeinderat möge entscheiden, ob der „Wendehammer“ als Straßenverkehrsfläche gewidmet werden soll.