Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 13.04.2026 |
| Nummer | 03-102/2026 |
| Bearbeiter | Heinicke |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 05.05.2026 |
Beschlussgegenstand:
Widmung einer Straße in Berga
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 3 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 Abs. 2 Straßengesetz LSA (StrG LSA)
Begründung:
Die Gemeinde Berga widmet eine Teilfläche des Flurstücks 295 der Flur 9 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche und nimmt diese in das Straßenbestandsverzeichnis auf.Die Teilfläche des Flurstücks wird den Straßennamen „Thomas-Müntzer-Straße“ erhalten.Das sich in Erstellung befindliche Straßenbestandsverzeichnis wird dahingehend angepasst und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 05.05.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 03-102/2026
Erläuterungen:
Durch den geplanten Verkauf der ehemaligen Grundschule sowie die Übertragung des Grundstücks der ehemaligen Sekundarschule an die Verbandsgemeinde ist es erforderlich, die Teilfläche des „Wendehammers“ auf dem Flurstück 295 in der Flur 9 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche zu widmen und in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen.
Gelb umrandet: Fläche des „Wendehammers“, welche gewidmet werden soll
Der Wendehammer dient zukünftig als Zufahrt / Zuwegung für die neue Kindertagesstätte sowie für die ehemalige Grundschule.
Der Wasserverband plant eine Kanalnetzerweiterung des Schmutzwassersammelkanals durch den Wendehammer auf dem befindlichen Grundstück. Gemäß der Satzung des Wasserverbandes können Trink-, Schmutz- und Regenwasserleitungen nur im öffentlichen Bereich gebaut werden.
Dies macht es erforderlich, den Teil des Wendehammers als Straßenverkehrsfläche zu widmen. Die Widmung des „Wendehammers“ ist in diesem Fall von hoher Bedeutung, da dies zukünftig auch als Erschließungsfläche des hinteren Bereichs dient.
Der Gemeinderat möge entscheiden, ob der „Wendehammer“ als Straßenverkehrsfläche gewidmet werden soll.