Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 17.04.2026 |
| Nummer | 03-105/2026 |
| Bearbeiter | Kirchner |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 05.05.2026 |
Beschlussgegenstand:
Beitrittsbeschluss zur Genehmigungsverfügung der Haushaltssatzung 2026
gesetzliche Grundlage:
§§ 100, 102, 108 Abs. 4 KVG LSA i.V.m. § 147 KVG LSA
Begründung:
Mit dem Schreiben der Kommunalaufsicht erhielt die Gemeinde Berga die Genehmigungsverfügung für die Haushaltssatzung 2026.
Der im § 2 der Haushaltssatzung 2026 auf 345.500 € festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nicht in voller Höhe genehmigt.
Grund hierfür ist unter anderem die allgemeine angespannte Haushaltssituation der Gemeinde und die hohen geplanten Investitionsvorhaben.
Um die Haushaltssatzung 2026 nach erfolgter Bekanntmachung vollziehbar werden zu lassen, bedarf es wegen der Änderung des § 2 der Haushaltssatzung einer zustimmenden Erklärung des Bürgermeisters. Dieser kann die Erklärung nur abgeben, wenn eine Zustimmung durch den Gemeinderat beschlossen wird (Beitrittsbeschluss).
Sollte der Beitrittsbeschluss durch die Gemeinde Berga nicht gefasst werden, wäre auch die Genehmigung für den übrigen Teil nicht erteilt. Damit wäre die Gemeinde Berga weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung und dürfte keine freiwilligen Ausgaben leisten.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 05.05.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 10 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.