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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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35-56-2026

 

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeisterin

Aktenzeichen

 

Datum

08.05.2026

Nummer

35-56/2026

Bearbeiter

Kindler

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

04.06.2026

Beschlussgegenstand:

Umschuldung des festverzinsten Liquiditätskredites und Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Umsetzung  

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 10 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung. 

Begründung:

Die Gemeinde Edersleben verfügt, laut § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde, über einen bestehenden Liquiditätskredit in Höhe von 1.299.000,00 €. Hiervon sind 1.000.000,00 € in einem festen Liquiditätskredit gebunden, dessen Laufzeit am 30.06.2026 endet. Dieser festverzinste Liquiditätskredit muss jährlich umgeschuldet werden.Aufgrund der weiterhin angespannten Liquiditätslage ist eine Verlängerung bzw. Umschuldung des Liquiditätskredites erforderlich, um die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde Edersleben sicherzustellen.Die Verwaltung wird verschiedene Kreditinstitute anfragen und Angebote einholen.

Die Liquiditätsplanung zeigt, dass der Kassenkredit weiterhin benötigt wird. Eine Umschuldung ermöglicht die Fortführung der Zahlungsfähigkeit ohne Unterbrechung. Für die fristgerechte Abwicklung ist eine Ermächtigung der Bürgermeisterin erforderlich, um den Kreditvertrag abzuschließen.Der Gemeinderat Edersleben beschließt:

1.

Der bestehende festverzinste Liquiditätskredit in Höhe von 1.000.000,00 € wird für die Dauer von einem Jahr umgeschuldet.

2.

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt,

 

o

die Umschuldung vorzunehmen,

 

o

den Kreditvertrag bis zu einem Zinssatz von 5,00 %, mit dem wirtschaftlichsten Anbieter abzuschließen

 

o

alle hierfür notwendigen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat 

am:

04.06.2026 

TOP:

Anzahl Mitglieder

9 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Renner
Bürgermeisterin