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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 6/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-62-2026

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

27.04.2026

Nummer

36-62/2026

Bearbeiter

Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

12.05.2026

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Herr Frank Taege hat der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel am 07.04.2026 eine Geldspende in Höhe von 150,00 € überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 7 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für das Kinderfest 2026 zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat  

am:

12.05.2026 

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

9 + 1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

Vogler
Bürgermeister