Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 12.05.2026 |
| Nummer | 41-108/2026 |
| Bearbeiter | Frau Karpe |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 02.06.2026 |
Beschlussgegenstand:
Stellungnahme zum Bericht über die überörtliche Prüfung zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vergabebestimmungen
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 5 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Die Verbandgemeindevertretung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ nimmt den Prüfungsbericht zur Kenntnis.Die von der Amtsverwaltung vorgeschlagenen Stellungnahmen werden in der vorgelegtenForm übernommen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 02.06.2026 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 41-108/2026
Erläuterungen:
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Mansfeld-Südharz hat im Zeitraum vom 30.06.2025 bis 31.03.2026 eine überörtliche Prüfung der Verbandgemeindeverwaltung zur Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen bei der Vergabe von Elektroleistungen in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ sowie der Gemeinde Berga durchgeführt.
Der schriftliche Bericht ging am 15.04.2026 postalisch ein. Der für die Verbandsgemeinde relevante Teil des Berichtes ist als Anlage beigefügt.
Bereits während der Prüfung wurden Kritikpunkte direkt mit den Sachbearbeitern erörtert und teilweise abgestellt. Am 26.03.2026 erfolgte mit dem RPA ein abschließendes Gespräch.
Der Beschlussvorlage ist die Stellungnahme zum Umgang mit den wesentlichen Erörterungen des RPA beifügt.
Gemäß § 137 Abs. 6 KVG LSA wird der Bericht sowie die Stellungnahme an den Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldenen Aue“ und den Gemeinderat der Gemeinde Berga zur Beschlussfassung entsprechend § 45 Abs. 2 Nr. 5 KVG LSA vorgelegt.
Die Stellungnahmen ergeben sich ebenfalls aus der Anlage.