Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 18.05.2026 |
| Nummer | 41-111/2026 |
| Bearbeiter | Frau Freiberg |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 02.06.2026 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zum Förderprojekt zur Anpassung an den Klimawandel im Land Sachsen-Anhalt für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen (Gitterboxen und Wärmezelt)
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBI. LSA S. 834)
Begründung:
Geplant ist die investive Maßnahme zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen (Gitterboxen und Wärmezelt).
Die Verbandsgemeinde "Goldene Aue" war im Dezember 2023 bis Januar 2024 zuerst betroffene Kommune des Helme-Hochwassers. Die Aufgaben der Wasserwehr wurden hier von der Freiwilligen Feuerwehr übernommen. Aufgrund des Katastrophenfalles wurden weitere Hilfsorganisationen und fachkundiges Personal hinzugezogen. Dieses Ereignis, hervorgerufen von Starkregenereignissen, zeigte die Mängel im bestehenden System. Diese Mängel und Hinweise wurden aufgearbeitet.In der Gemeinde Wallhausen befindet sich das Zentrallager der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“. Hier werden etwa 100.000 Sandsäcken, Vlies und Folie auch schwimmfähiges Ölbindemittel und weiteres Material gelagert. Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ verfügt über ein hohes Einsatzpotenzial und muss gut auf den Hochwasserschutz vorbereitet sein.Die Anschaffung von Gitterboxen und einem Wärmezelt stellt eine nachhaltige Investition in die Einsatzfähigkeit unserer Kommune dar. Durch den Einsatz dieser modernen und vielseitigen Ausrüstung können wir die Lagerung, den Transport und die Handhabung von Materialien im Einsatz deutlich verbessern. Gitterboxen ermöglichen eine effiziente, sichere und platzsparende Lagerung sowie den schnellen Zugriff auf wichtige Einsatzmittel, was die Reaktionszeiten bei Katastrophen oder Hochwasser deutlich verkürzt.
Das Wärmezelt bietet die Möglichkeit, Einsatzkräfte und Material bei kalten Temperaturen zuverlässig zu schützen und die Einsatzbereitschaft auch unter widrigen Witterungsbedingungen aufrechtzuerhalten.
Diese Investitionen tragen dazu bei, die Herausforderungen des Klimawandels proaktiv zu bewältigen. Sie verbessern die Sicherheit aller Beteiligten, da sie eine bessere Organisation, schnellere Einsatzfähigkeit und erhöhte Schutzmaßnahmen ermöglichen. Zudem fördern sie eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen, da langlebige und wiederverwendbare Ausrüstung eingesetzt wird.Die Beschaffung dieser Ausrüstungsgegenstände steigert die Effektivität unserer Einsätze erheblich. Durch die einfache Handhabung und die hohe Umsetzbarkeit der Maßnahmen kann ein hoher Wirkungsgrad erzielt werden. Im Ernstfall kann rasch und zielgerichtet gehandelt werden, was letztlich die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung sowie der Einsatzkräfte deutlich erhöht. Um die investive Maßnahme zur realisieren wurde bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Gewährung eines Zuschusses aus dem Programm Klima III beantragt. Die Gesamtinvestition für die investive Maßnahme beträgt 11.658,58 €. Zuwendungen in Höhe von 10.182,28 € wurden beantragt.Für die weitere Prüfung benötigt die Investitionsbank einen Beschluß des Vorhabenträges über die Zustimmung des Förderantrages.
Der Verbandsgemeinderat möge nachträglich zustimmen:
Der Verbandsgemeinderat möge der Beantragung, sowie die Beauftragung der Ausrüstungsgegenstände (Gitterboxen und Wärmezelt) nachträglich zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 02.06.2026 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.