Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 19.05.2026 |
| Nummer | 41-112/2026 |
| Bearbeiter | Frau Karpe |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 02.06.2026 |
Beschlussgegenstand:
Vorratsbeschluss: Auftragsvergabe Planungsleistungen für das Fördervorhaben Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE CLLD) „Altlasten und Bodenschutz_Entsiegelung FGB GmbH Kelbra“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
Der Verbandsgemeindebürgermeister wird bevollmächtigt, das wirtschaftlichste Angebot für die Planungsleistungen für das EFRE CLLD Fördervorhaben „Altlasten und Bodenschutz Entsiegelung FGB GmbH Kelbra“, im Rahmen der geplanten und verfügbaren Finanzmittel, wie erläutert zu beauftragen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 02.06.2026 |
| TOP: | 9. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 14 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 41-112/2026
Erläuterungen:
Für das EFRE CLLD Fördervorhaben „Altlasten und Bodenschutz_Entsiegelung FGB GmbH Kelbra“
erhielt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ am 30.04.2026 den Zuwendungsbescheid in Höhe von Eur 561.600,00. Das entspricht 90% Zuwendung (100%, Eur 624.000,00).
Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf ca. Eur 624.121,80 (inklusive Eigenanteil in Höhe von Eur 62.521,80).
Der Zuwendungsumfang beinhaltet lediglich die reinen Abrisskosten. Die Planungskosten laufen separat.
Im Haushalt 2026 sind für diese Maßnahme (Abriss und Planung) Eur 750.000,00 eingestellt.
Die Finanzierung ist, mit dem am 26.03.2026 durch die Kommunalaufsicht bestätigten Haushalt, abgesichert.
Derzeit läuft das Vergabeverfahren für die Planung des Abrisses.
Aufgrund der erst am 22.09.2026 nächsten geplanten Verbandsgemeinderatssitzung, schlägt die Verwaltung vor,
den Verbandsgemeindebürgermeister bereits jetzt, im Rahmen der geplanten und vorhandenen Finanzmittel, zu bevollmächtigen,
das wirtschaftlichste Angebot für die Planung des Abrisses zu beauftragen.
Die Auswertung der Angebote wird im nächsten Rat entsprechend vorgestellt.
Timetable Maßnahmenumsetzung, Stand 18.05.2026:
Vergabeverfahren für die Planungsleistung ist aktiv; die Submission ist für den 02. Juni 2026 geplant.
Beauftragung Planung bis 30. Juni 2026
Frist Planung und Vorlage Abrißkonzept und Leistungsverzeichnis bis 30. November 2026
Vergabeverfahren für den Abriss im Dezember 2026
Beauftragung Abriss bis Mitte Januar 2027
Der Bewilligungszeitraum endet am 30.06.2027.