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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 7/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-88-2023.rtf

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

30.05.2023

Nummer

36-88/2023

Bearbeiter

Frau Hendrich

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

29.06.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Geldspende

gesetzliche Grundlage:

- § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 in der derzeit geltenden Fassung (GVBl. LSA S. 288) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

- § 4 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Die Firma Veranstaltungs- und Vermittlungsservice Sangerhausen hat der Gemeinde Brücen-Hackpfüffel am 16.05.2023 eine Geldspende in Höhe von 151,00 € überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Zuwendung zweckgebunden für die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde gemäß § 52 Abs. 2, Pkt. 22 AO in der derzeit gültigen Fassung, hier speziell für das Pfingstfest zu verwenden ist.

Der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

29.06.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

8 + 1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister