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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 7/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

12.06.2023

Nummer

41-166/2023

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

04.07.2023

Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme von Spenden

gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juni 2018 (GVBl. LSA S. 166) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Hauptsatzung der Verbandsgemeinde "Goldene Aue" in der derzeit geltenden Fassung

Begründung:

Die Barbarossa-Apotheke Kelbra hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Geldspende in Höhe von 1.000,00 EUR (brutto) überwiesen.

Der Spendengeber hat bestimmt, dass diese finanzielle Spende zweckgebunden für den Hort „Kyffhäuser Kids“ Kelbra, Frankenhäuser Straße 10 b in 06537 Kelbra, gemäß § 52 Abs. 2 Pkt. 7 AO in der derzeit gültigen Fassung zu verwenden ist.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, diese Geldspende anzunehmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

4.7.2023

TOP:

6.

Anzahl Mitglieder

20 + 1

anwesend:

12 + 1

dafür:

13

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister