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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 7/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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03-203-2023 (Gebührenordnung)

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

03.05.2023

Datum

03-203/2023

Nummer

Bearbeiter

Frau Kirchner

Beratungsfolge

Termin

Gemeinderat

11.07.2023

Gemeinderat

16.03.2023

Beschlussgegenstand:

4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung

- Friedhofsgebührenverzeichnis - der Gemeinde Berga

gesetzliche Grundlage:

§§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), der§§ 1,2,4,5,13 a Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 14, 10 Gesetz über das Leichen- Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)

Begründung:

Friedhöfe sind als kostendeckende kommunale Einrichtung zu bewirtschaften und zu verwalten.

Alle 3 Jahre ist die Kalkulation zu überarbeiten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Friedhofes anzupassen. Eine Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung ist am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der kommenden 3 Jahre auszugleichen.

Für die Gemeinde Berga hat sich nach erneuter Kalkulation folgendes ergeben:

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr steigt um 4,71 € pro Jahr und pro Grabstelle. Dies wird unter anderem mit dem Rückgang der Grabstätten begründet.

Auch die Grabgebühr muss auf Grund der hohen Ausgaben in den letzten 4 Jahren angepasst werden.

Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle wird um 20,00 € erhöht.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Gemeinderat Berga möge die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofgebührenverzeichnis - beschließen.

Die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis – tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Alle anderen Paragraphen und Absätze, welche nicht rot markiert sind, behalten ihre volle Gültigkeit.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

11.07.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

anwesend:

12 + 1

dafür:

9 + 1

dagegen:

10

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

0

Abweichender Beschluss:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Pabst
Bürgermeister