Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
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| Aktenzeichen | 03.05.2023 |
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| Datum | 03-203/2023 |
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| Nummer |
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| Bearbeiter | Frau Kirchner |
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| Beratungsfolge |
| Termin | |
| Gemeinderat | 11.07.2023 | |
| Gemeinderat | 16.03.2023 | |
Beschlussgegenstand:
4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung
- Friedhofsgebührenverzeichnis - der Gemeinde Berga
gesetzliche Grundlage:
§§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), der§§ 1,2,4,5,13 a Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 14, 10 Gesetz über das Leichen- Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)
Begründung:
Friedhöfe sind als kostendeckende kommunale Einrichtung zu bewirtschaften und zu verwalten.
Alle 3 Jahre ist die Kalkulation zu überarbeiten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Friedhofes anzupassen. Eine Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung ist am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der kommenden 3 Jahre auszugleichen.
Für die Gemeinde Berga hat sich nach erneuter Kalkulation folgendes ergeben:
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr steigt um 4,71 € pro Jahr und pro Grabstelle. Dies wird unter anderem mit dem Rückgang der Grabstätten begründet.
Auch die Grabgebühr muss auf Grund der hohen Ausgaben in den letzten 4 Jahren angepasst werden.
Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle wird um 20,00 € erhöht.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat Berga möge die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofgebührenverzeichnis - beschließen.
Die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis – tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Alle anderen Paragraphen und Absätze, welche nicht rot markiert sind, behalten ihre volle Gültigkeit.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 11.07.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | |
| anwesend: | 12 + 1 |
| dafür: | 9 + 1 |
| dagegen: | 10 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | 0 |
| Abweichender Beschluss: | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.