Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
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| Aktenzeichen |
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| Datum | 19.04.2023 |
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| Nummer | 36-85/2023 |
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| Bearbeiter | ||
| Beratungsfolge | Gemeinderat | Gemeinderat |
| Termin | 02.05.2023 | 29.06.2023 |
Beschlussgegenstand:
1. Änderung der Friedhofssatzung vom 24.11.2015 der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel
gesetzliche Grundlage:
§ 45 (2) Nr. 1 i.V. mit §§ 5, 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21.04.2023, der §§ 1, 2, 4, 5, 13 a Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S.405) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712) in Verbindung mit §§ 14,10 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)
Begründung:
Die 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 24.11.2015, Beschluss 36-27/2015 ist erforderlich, da eine Anpassung der Liegezeit von Ascheurnen erfolgen soll. Diese soll von bisher 25 Jahren auf nunmehr 15 Jahren reduziert werden. Die Möglichkeit der Umgestaltung des Friedhofs ist somit eher möglich; auch die Vergabe neuer Grabstellen kann zeitgemäßer erfolgen. Angehörige sind somit nicht mehr auf sehr lange Zeit an die Pflege eines Ascheurnengrabes gebunden.
Ebenso ist eine Änderung erforderlich, da auf dem Friedhof nur noch biologisch abbaubare Urnen oder Urnen, die sich innerhalb der Liegezeit zersetzen verwendet werden dürfen. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist dies eine zeitgemäße Lösung. Auch entfällt somit eine Entnahme der Ascheurnen nach der Liegezeit, um die Grabstelle neu vergeben zu können.
Auch soll abgeändert werden, dass das Ausheben und Schließen eines Grabes durch einen Mitarbeiter der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel erfolgen soll. Aushebungen und Schließungen von Gräbern obliegt allein Bestattungsunternehmen.
Die Änderungen der Friedhofssatzung sind in der Anlage rot gekennzeichnet.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel beschließt die 1. Änderung der Friedhofssatzung vom 24.11.2015 Beschluss 36-27/2015 der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel gemäß Anlage.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 29.06.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.