Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 03.05.2023 |
| Nummer | 03-205/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kleinert |
| Beratungsfolge | |
| Termin | |
| Gemeinderat | 16.05.2023 |
| Gemeinderat | 11.07.2023 |
Beschlussgegenstand:
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Berga und Ortsteil Rosperwenda
gesetzliche Grundlage:
§ 45 (2) Nr. 1 i.V. mit §§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07.06.2022, der §§ 1,2,4,5,13 a Kommunal-abgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S.405) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S. 712) in Verbindung mit §§ 14,10 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S. 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)
Begründung:
Die Neufassung der Friedhofssatzung ist erforderlich, da sich mehrere Änderungen ergeben haben.Zunächst soll eine Anpassung der Liegezeit von Ascheurnen erfolgen. Diese soll von bisher 25 Jahren auf nunmehr 15 Jahren reduziert werden. Die Möglichkeit der Umgestaltung des Friedhofs ist somit eher möglich; auch die Vergabe neuer Grabstellen kann zeitgemäßer erfolgen. Angehörige sind somit nicht mehr auf sehr lange Zeit an die Pflege eines Ascheurnengrabes gebunden.Ebenso ist eine Änderung erforderlich, da auf dem Friedhof nur noch biologisch abbaubare Urnen oder Urnen, die sich innerhalb der Liegezeit zersetzen, verwendet werden dürfen. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit ist dies eine zeitgemäße Lösung. Auch entfällt somit eine Entnahme der Ascheurnen nach der Liegezeit, um die Grabstelle neu vergeben zu können.Auch ist eine Änderung der Angebote von Grabstätten vorgesehen. Erdreihengräber und Urnenreihengräber sollen in Zukunft nicht mehr angeboten werden, sondern nur noch Erdwahlgräber und Urnenwahlgräber.
Bezüglich der Urnengemeinschaftsanlage wurde das Angebot in Berga auf eine Partnerstele erweitert und einige formelle Änderungen eingearbeitet.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat Berga beschließt die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Berga und Ortsteil Rosperwenda gemäß Anlage. Die Neufassung der Friedhofssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 11.07.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.