Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 02.06.2025 |
| Nummer | 03-52/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 17.06.2025 |
Beschlussgegenstand:
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Sanierungarbeiten an Topfstedter Straße du Straße der Einheit)
gesetzliche Grundlage:
§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Berga
Begründung:
Durch allgemeine Teuerungen entwickelte sich das Kostenvolumen der Investitionsmaßnahme „5410002022004 - Sanierungsarbeiten an Topfstedter Straße und Straße der Einheit“ wie folgt:
| Auftrag | Planung | Ingenieurbüro Frank Suchanek | 57.896,76 € |
| Auftrag | Bauleistung | Melirations-, Straßen und Tiefbau GmbH | 676.765,53 € |
| 1. Nachtrag | Bauleistung | Melirations-, Straßen und Tiefbau GmbH | 57.590,29 € |
| 2. Nachtrag | Bauleistung | Melirations-, Straßen und Tiefbau GmbH | 6.824,53 € |
| 3. Nachtrag | Bauleistung | Melirations-, Straßen und Tiefbau GmbH | 68.306,79 € |
| 4. Nachtrag | Bauleistung | Melirations-, Straßen und Tiefbau GmbH | 75.559,05 € |
| Gesamt |
|
| 942.942,95 € |
Im Investitionsplan 2024 waren für diese Maßnahme 400.000,00 € und im Investitionsplan 2025 470.000,00 € eingestellt. Somit stehen insgesamt 870.000,00 € zur Verfügung. Es besteht somit ein Delta von 72.942,95 €.
Dieser Differenzbetrag soll zum einen durch die Investitionsmaßnahme „Ortsnetz Bösenrode“ gedeckt werden. Hier wurden 100.000 € eingestellt, von denen 50.000,00 € zur Deckung dienen sollen. Zum Anderen sollen 23.000,00 € aus der Investitionsmaßnahme „Sanierung Hainstraße Berga“ zur Deckung beitragen.
Somit würden der Investitionsmaßnahme „5410002022004 - Sanierungsarbeiten an Topfstedter Straße und Straße der Einheit“ zusätzliche 73.000,00 € zur Verfügung stehen.
Gem. § 5 der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Berga sind Ausgaben i.S.d. § 105 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erheblich, wenn sie im Einzelfall 15.000,00 € übersteigen.
Somit muss der Rat diesen überplanmäßigen Ausgaben zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 17.06.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.