Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 05.06.2025 |
| Nummer | 30-48/2025 |
| Bearbeiter | Frau Albrecht |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 24.06.2025 |
Beschlussgegenstand:
Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 in der derzeit gültigen Fassung§ 1 Abs. 7, § 3 Abs. 2 Satz 4 und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen beschließt in seiner öffentlichen Sitzung:
a) Die Abwägung der, zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und der erneuten Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen, nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß § 1 (7) BauGB.Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Wallhausen sind Bestandteil des Abwägungsprotokolls und liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß § 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen.
b) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
c) Die Begründung wird gebilligt.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 24.06.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 30-48/2025
Erläuterungen:
Anlass der Planung ist der Antrag der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG als Vorhabenträger, auf den Flächen der Geltungsbereiche A und B, 2 Freiland-Photovoltaikanlagen in einer Gesamtgröße von ca. 15,5 ha zu errichten. Die Flächen befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Sie liegen nördlich der Straße „Mühlgebreite“ (L151) östlich der Ortslage Wallhausen. Bei den Plangebieten handelt es sich um bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen im Außenbereich gem. § 35 BauGB.
Die mit der Planung und Realisierung verbundenen Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen. Die Sicherung der Kostenübernahme erfolgt durch einen Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB zwischen der Gemeinde Wallhausen und der Landwirtschaft Wallhausen GmbH & Co KG.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit der geplanten PV-Anlagen zu schaffen, wurde durch dem Gemeinderat Wallhausen am 15.12.2022 das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Photovoltaik I „Mühlgebreite“ (VBP Nr. 10) eingeleitet.
Nach der Erarbeitung des Planvorentwurfes erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB im Juni 2023. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet. Im Ergebnis erfolgte insbesondere die zusätzliche Festsetzung von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen in den Geltungsbereichen C und D.
Nach der Billigung des Planentwurfes in der Gemeinderatssitzung am 04.04.2024 wurden die formelle Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB sowie eine erneute Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB zu den Unterlagen des überarbeiteten Planentwurfes durchgeführt. Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt dem Beschluss in Form einer Abwägungstabelle bei.
Die Plangebiete A und B des VBP Nr. 10 werden im wirksamen Flächennutzungsplan Wallhausen aus dem Jahre 2005 als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Die derzeitige Darstellung der Plangebiete im wirksamen Flächennutzungsplan kann dabei nicht als Entwicklungsgrundlage gem. § 8 (2) BauGB für das Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes herangezogen werden. Aus diesem Grund wurde parallel zum B-Planverfahren, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Wallhausen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ durchgeführt und mit dem Feststellungsbeschluss am 22.10.2024 abgeschlossen.
Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und verfügbar: Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, wirksamer Flächennutzungsplan Wallhausen mit der 2. Änderung, Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 10 sowie die im Planverfahren eingegangenen umweltrelevanten Stellungnahmen der Fachbehörden.
Auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Wallhausen zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß § 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen sind.
Das Planverfahren hat formell und materiell einen Stand erreicht, der den Abwägungs- und Satzungsbeschluss ermöglicht und erfordert.
| Anlagen: | |
| • | Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ der Gemeinde Wallhausen |
| • | Abwägungsergebnis |
| • | vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 Sondergebiet Photovoltaik I „Mühlgebreite“ |
| • | Begründung Teil 1 Blendgutachten, Teil 1 städtebaulicher Teil sowie Teil 2 Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan und Artenschutzbeitrag |