Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd ist nach der Verordnung zur Durchführung des Weinrechts im Land Sachsen-Anhalt vom 13.12.2011 (GVBl. LSA Nr. 25/2011) zuletzt geändert durch VO vom 10.05.2024 (GVBl. LSA S.124) zuständige Behörde für die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle im Land Sachsen-Anhalt (d.h. die Einteilung des Weinbaugebietes in Bereiche, Großlagen, Einzellagen und kleinere geografische Angaben).
Lt. der o.g. Verordnung werden Bereiche und Großlagen von der zuständigen Behörde gebildet und eingetragen.
Zur Wahrung des öffentlichen Interesses wird vor der Eintragung in die Weinbergsrolle die Stellungnahme der betroffenen Gemeinde bzw. aller Beteiligten eingeholt.
Die Gemeinden machen die beabsichtigte Eintragung ortsüblich bekannt.
Zuständigkeitshalber wurde an unser Haus ein Vorschlag zur Neuordnung der Weinbergsrolle in Bezug auf die Bereiche gestellt.
Im Zuge dessen soll der Name des Bereiches „Mansfelder Seen“ im Bereich „Schloß Neuenburg“ aufgehen.
Der Vorschlag hat seinen Ursprung in einem Namenskonzept, welches den geänderten weinrechtlichen Vorgaben des Bezeichnungsrechts Rechnung trägt.
Ziel der Etablierung des erweiterten Bereiches soll die Schaffung einer klaren und verbraucherfreundlichen Identität für ein homogenes Weinbauareal (Region), die marketingtechnisch sinnvolle und regional nachvollziehbare Bündelung der bestehenden Einzellagen und die Vermeidung von Verwechslungen mit geschützten Einzellagen sein.
Die neue weinrechtliche Vorgabe – Voranstellung des Begriffs „Region“ vor Großlagen / Bereichen auf dem Etikett - fordert eine Bezeichnung, welche im Stande ist, eine großflächige Rebfläche als Bereich unter einem verbindlichen und unverwechselbaren Begriff abzubilden.
Unter dem neugefassten Bereich „Schloß Neuenburg“ würden alle Rebflächen der g.U. Saale - Unstrut in Sachsen-Anhalt erfasst, in Thüringen gäbe es einen weiteren Bereich „Thüringen“.
Somit wäre die Zuordnung der Rebflächen in die beiden Bereiche einfach und nachvollziehbar möglich.