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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Berga

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

05.05.2026

Nummer

03-109/2026

Bearbeiter

Frau Goritz

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

11.06.2026

Beschlussgegenstand:

Hundesteuersatzung der Gemeinde Berga  

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288)

§§ 2 und 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Gemeinde Berga über die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - zum 01.01.2026.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

11.06.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister 

Nummer: 03-109/2026

Erläuterungen:

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurde als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme die Erhöhung der Hundesteuer empfohlen, um die Einnahmesituation der Gemeinde zu verbessern.

In der Sitzung des Gemeinderates am 05.05.2026 wurde die Anpassung der Steuersätze rückwirkend zum 01.01.2026 wie folgt vorgeschlagen:

-

für jeden Hund von 50 € auf 65 €

-

für jeden gefährlichen Hund von 300 € auf 350 €.