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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Berga

Gelb umrandet: Teilfläche des Flurstücks 639, welche gewidmet werden soll

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

07.05.2026

Nummer

03-111/2026

Bearbeiter 

Heinicke

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

11.06.2026

Beschlussgegenstand:

Widmung einer Straße in Berga

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 3 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i.V.m. §4 Abs. 2 Straßengesetz LSA

Begründung:

Die Gemeinde Berga widmet eine Teilfläche des Flurstücks 639 der Flur 4 der Gemarkung Berga als Straßenverkehrsfläche und nimmt diese in das Straßenbestandsverzeichnis auf.

Die Teilfläche des Flurstücks wird den Straßennamen „Nordhäuser Straße“ erhalten.

Das Straßenbestandsverzeichnis wird dahingehend angepasst.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

11.06.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

8

dagegen:

2

Enthaltungen:

2

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-111/2026

Erläuterungen:

 

 

Der Gemeinderat möge der Widmung der Straße zustimmen.