Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 11.05.2026 |
| Nummer | 03-112/2026 |
| Bearbeiter | Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 11.06.2026 |
Beschlussgegenstand:
Bevollmächtigung des Bürgermeisters zur Führung von Rechtsstreitigkeiten von erheblicher Bedeutung gegen den Wasserverband "Südharz"
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 19 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288)
Begründung:
Die Gemeinde Berga erhielt im Zeitraum März bis April 2026 durch den Wasserverband "Südharz" 20 Beitragsbescheide für die Herstellung von zentralen öffentlichen Abwasseranlagen für die Ortslage Berga.
Die Gemeinde zweifelt die Rechtmäßigkeit verschiedener Bescheide an, da diese bereits im Jahr 2016 beschieden wurden und im Jahr 2019 durch einen Aufhebungsbescheid durch den Wasserverband „Südharz“ zurückgenommen wurden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Grundstücke im Gewerbegebiet der Gemeinde.
In diesen Fällen ist die Verjährung der Bescheide nach § 13 b KAG LSA rechtlich zu würdigen und bietet einen erneuten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erneut erlassenen Bescheide des Wasserverbandes „Südharz“.
Es wurden auch Bescheide erlassen, welche erstmalig beschieden wurden durch den Wasserverband „Südharz“, hier ist ebenfalls die rechtliche Würdigung in formeller und materieller Rechtmäßigkeit der Bescheide vorzunehmen.
Der Gemeinderat beschließt, den Bürgermeister zu beauftragen und zu bevollmächtigen, gegen die 20 „Bescheide über die Festsetzung des Beitrages für die Herstellung der zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungseinrichtung“ vom Wasserverband „Südharz“ ein Widerspruchsverfahren und wenn sich hieraus ergeben sollte auch ein mögliches Klageverfahren im Rahmen eines besonderen Rechtsstreitigkeit von erheblicher Bedeutung zu führen und sich hierfür durch einen Anwalt vertreten zu lassen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 11.06.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 12+1 |
| anwesend: | 11+1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.