Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan für den Ortsteil Hohlstedt Darstellungen ohne Maßstab
| hier: | Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB |
Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wallhäuser Unterfeld" im OT Hohlstedt, Gemeinde Wallhausen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in seiner Sitzung am 06.12.2022 den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst.
Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit Antrag vom 29.03.2023 zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß Bescheid mit Schreiben vom 27.06.2023, Az: 6126-2023-7440-001/1.ÄFNP, wurden seitens des Landkreises Mansfeld-Südharz zum durchgeführten Planverfahren der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wallhäuser Unterfeld" im OT Hohlstedt, Gemeinde Wallhausen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ keine Beanstandungen geltend gemacht und die Genehmigung erteilt. Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Damit wird der o.a. Bauleitplan wirksam.
Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
Bauamt der Verbandsgemeinde "Goldene Aue", Lange Straße 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser)
| Montag | geschlossen |
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| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:30 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
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| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 15:30 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 11:30 |
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Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich „Wallhäuser Unterfeld" im OT Hohlstedt, Gemeinde Wallhausen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Kelbra, 18.08.2023
Anlage:
Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes
1. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Teilbereich „Wallhäuser Unterfeld“ OT Hohlstedt, Gemeinde Wallhausen
der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“