Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 02.06.2023 |
| Nummer | 27-176/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 25.07.2023 |
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Beschlussgegenstand:
Dritte Änderung des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Kelbra und dem SV Kelbra 1920 e. V. für die Sportanlage in Kelbra, Frankenhäuser Straße 12
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288)in der derzeit geltenden Fassung
Beschluss:
Mit Beschluss des Stadtrates, VV 27-186/2018, stimmte der Rat in seiner Sitzung am 18.03.2018 dem neu überarbeiteten Nutzungsvertrag zwischen der Stadt Kelbra und dem Sportverein SV Kelbra 1920 e. V. zu. Im Rahmen des Ersatzneubaus des Sportlerheims auf der Sportanlage in der Frankenhäuser Str.12, kam es im Zuge des Förderantragsverfahrens, seitens des Zuwendungsgeber zu verschiedenen Auflagen. Zur Absicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Sportvereins, auch hinsichtlich der Refinanzierung des Darlehens, hielt die finanzierende Bank eine Erhöhung des Zuschussbetrages, gemäß § 11 – Förderung und Kostenübernahme des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Kelbra und dem SV Kelbra 1920 e. V., dringend geboten und angemessen. Im Ergebnis dessen wurde Punkt 11.3 mit dem Ratsbeschluss 27-13/2019 am 06.08.2019 geändert. Da zum damaligen Zeitpunkt das Sportlerheim noch im Bau war, wurde vorerst der 31.12.2022 als Datum angenommen. Mit Übergabe des Bauwerkes an den Sportverein ist es nun geboten die Laufzeit des Zuschussbetrages an die Darlehenslaufzeit zu binden.
Daher wird dem Stadtrat vorgeschlagenen Punkt 11.3 des Nutzungsvertrages entsprechend der Laufzeit anzupassen.
11.3. Die in Absatz 2 festgestellte Aufwandsposition/Zahlung in Höhe von 20.000,00 € bleibt bis zum 31.07.2039 unverändert.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Änderung des bestehenden Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Kelbra und dem Sportverein SV Kelbra 1920 e. V. wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 25.07.2023 |
| TOP: | 4. |
| Anzahl Mitglieder | 15 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 2 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung war ein Mitglied des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.