Verwaltungsvorlage
öffentlich
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| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 12.07.2023 |
| Nummer | 27-183/2023 |
| Bearbeiter | Herr Herning |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 25.07.2023 |
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Beschlussgegenstand:
Abstimmung über Fußwegbrücke über Solgraben in Kelbra
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 9 KVG vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBI. LSA S. 288 KVG LSA in der derzeitig gültigen Fassung
Beschluss
Der Bürgermeister wird gemäß der Entscheidung des Rates ermächtig, die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 25.07.2023 |
| TOP: | 7. |
| Anzahl Mitglieder | 15 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 27-183/2023
Erläuterungen:
Veranlassung
Im Zuge einer Besichtigung nach DIN 1076 durch das Ingenieurbüro Dr. Löber IGV mbH wurde an der Fußwegbrücke über den Solgraben in Kelbra festgestellt, dass diese auf Grund eingeschränkter Tragfähigkeit und fehlendem Geländer gesperrt werden muss. Eine Sanierung ist aus Sicht des Ingenieurbüros nicht mehr wirtschaftlich, sodass ausschließlich ein Ersatzneubau in Frage käme. Die Herstellungskosten für vergleichbare Bauwerke liegen bei circa 30.000,00 €.
Erforderlichkeit
Die Fußwegbrücke über den Solgraben verbindet den Mühlweg mit den dahinter liegenden Streuobstwiesen. Eine Umleitung ist wahlweise über die Triftstraße oder über die Nordhäuser Straße zu den parallel zum Graben verlaufenden Feldweg gegeben. Insofern ist eine Erforderlichkeit nicht zwingend ersichtlich und die Gewässerquerung könnte somit zurückgebaut werden. Dennoch kann der Rat entscheiden, dass das Brückenbauwerk zu erhalten ist.
Grundsatzentscheidung
Der Stadtrat wird um Abstimmung zum Erhalt oder Rückbau der Fußwegbrücke über den Solgraben in Kelbra gebeten.