Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 13.07.2023 |
| Nummer | 27-187/2023 |
| Bearbeiter | Frau Rüffer |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 25.07.2023 |
Beschlussgegenstand:
Beschluss über die Parkgebühren auf den Parkplätzen des Erholungsgebietes und des Freilichtmuseums der Stadt Kelbra
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Beschluss:
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat beschließt die Parkgebühren für die oben aufgeführten Parkautomaten für eine Stunde von 1,00 € und für einen Tag von 4,00 €.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 25.07.2023 |
| TOP: | 9. |
| Anzahl Mitglieder: | 15 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Bornkessel
Bürgermeister
Nummer: 27-187/2023
Erläuterungen:
Des Weiteren benötigt die Firma Hectronic Vertriebs- und Service GmbH Leipzig diese, um die Parkautomaten programmieren und aufstellen zu können.
Wie in oben aufgeführter Verwaltungsvorlage vom 11.04.2023 bereits informiert, beträgt der derzeit durchschnittliche Erlös aus dem Betrieb des Parkautomaten am Erholungsgebiet einen Wert von ca. 6.500 € pro Jahr, bei einer Parkgebühr von 2,00 € pro Tag.
Im Zuge der Erledigung des Sachverhaltes werden Parkgebühren neu, wie folgt vorgeschlagen,
- für eine Stunde 1,00 €,
- für einen Tag 4,00 €.