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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Kelbra 27-186/2023 Friedhofsgebühren

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

12.07.2023

Nummer

27-186/2023

Bearbeiter

Frau Kirchner

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

25.07.2023

Beschlussgegenstand:

4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis - der Stadt Kelbra

gesetzliche Grundlage:

§§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

(Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), der§§ 1,2,4,5,13 a Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 14, 10 Gesetz über das Leichen- Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)

Beschluss:

Friedhöfe sind als kostendeckende kommunale Einrichtung zu bewirtschaften und zu verwalten.Alle 3 Jahre ist die Kalkulation zu überarbeiten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Friedhofes anzupassen. Eine Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung ist am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der kommenden 3 Jahre auszugleichen.

Für die Stadt Kelbra hat sich nach erneuter Kalkulation folgendes ergeben:

Die Friedhofsunterhaltungsgebühr bleibt weiterhin bei 22,00 € pro Jahr und pro Grabstelle.

Die Grabgebühr muss auf Grund der hohen Ausgaben in den letzten 4 Jahren angepasst werden.Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle wird in den Orten Kelbra (Kyffhäuser) und Tilleda (Kyffhäuser) um 20,00 € erhöht.

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Stadtrat Kelbra möge die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofgebührenverzeichnis- beschließen.

Die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis – tritt mit Bekanntmachung in Kraft.

Alle anderen Paragraphen und Absätze, welche nicht rot markiert sind, behalten ihre volle Gültigkeit.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

25.07.2023

TOP:

Anzahl Mitglieder

15 + 1

anwesend:

13 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

3

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister