Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 12.07.2023 |
| Nummer | 27-186/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kirchner |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 25.07.2023 |
Beschlussgegenstand:
4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis - der Stadt Kelbra
gesetzliche Grundlage:
§§ 5,8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
(Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288 ff), der§§ 1,2,4,5,13 a Kommunalabgabengesetz (KAG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 14, 10 Gesetz über das Leichen- Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt – BestattG LSA) vom 05.02.2002 (GVBl. LSA S 46) zuletzt geändert durch § 37 des Gesetzes vom 17.02.2011 (GVBl. LSA S. 136)
Beschluss:
Friedhöfe sind als kostendeckende kommunale Einrichtung zu bewirtschaften und zu verwalten.Alle 3 Jahre ist die Kalkulation zu überarbeiten und den tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Friedhofes anzupassen. Eine Kostenüberdeckung bzw. Kostenunterdeckung ist am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der kommenden 3 Jahre auszugleichen.
Für die Stadt Kelbra hat sich nach erneuter Kalkulation folgendes ergeben:
Die Friedhofsunterhaltungsgebühr bleibt weiterhin bei 22,00 € pro Jahr und pro Grabstelle.
Die Grabgebühr muss auf Grund der hohen Ausgaben in den letzten 4 Jahren angepasst werden.Die Gebühr für die Nutzung der Trauerhalle wird in den Orten Kelbra (Kyffhäuser) und Tilleda (Kyffhäuser) um 20,00 € erhöht.
Der Stadtrat möge beschließen:
Der Stadtrat Kelbra möge die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofgebührenverzeichnis- beschließen.
Die 4. Änderung der Anlage zur Friedhofsgebührenordnung - Friedhofsgebührenverzeichnis – tritt mit Bekanntmachung in Kraft.
Alle anderen Paragraphen und Absätze, welche nicht rot markiert sind, behalten ihre volle Gültigkeit.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 25.07.2023 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 15 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 11 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 3 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.