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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verbandsgemeinde "Goldene Aue"

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeich.

Datum

17.06.2024

Nummer

41-1/2024

Bearbeiter

Frau Kruschwitz

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

16.07.2024

Beschlussgegenstand:

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

§§ 51, 52 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung

Begründung:

Auf der Grundlage des § 51 KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche und über die Gültigkeit der Wahl.

Nach § 52 KWG LSA hat die Vertretung nach Ablauf von zwei Wochen durch Beschluss der Mehrheit ihrer Mitglieder die Entscheidung zu treffen, dass die Wahl gültig ist.

Einwendungen zur Wahl des Verbandsgemeinderates lagen nicht vor.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Gültigkeit der Wahl gemäß § 52 Abs (1) Pkt. 1 KWG LSA.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

16.07.2024

TOP:

9.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister