Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 16.07.2024 |
| Nummer | 27-5/2024 |
| Bearbeiter | Frau Nowak |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 30.07.2024 |
Beschlussgegenstand:
Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)
gesetzliche Grundlage:
§ 59 i.V. m. § 45 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung
Begründung:
Der Stadtrat hat sich mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung zu geben. Es wird somit sichergestellt, dass allgemein geltende Rahmenbedingungen für Verfahrens- und Verhaltensweisen festgelegt sind und für alle Beteiligten gleichermaßen gelten.Beschluss:Der Stadtrat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 14.12.2022 außer Kraft.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 30.07.2024 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 14 |
| dafür: | 0 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.