Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 15.07.2024 |
| Nummer | 30-8/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 25.07.2024 |
Beschlussgegenstand:
Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Wallhausen
gesetzliche Grundlage:
§ 59 i.V. m. § 45 Abs. 2 Nr. 2 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeit geltenden Fassung
Begründung:
Der Gemeinderat hat sich mit der Mehrheit seiner Mitglieder zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten eine Geschäftsordnung zu geben. Es wird somit sichergestellt, dass allgemein geltende Rahmenbedingungen für Verfahrens- und Verhaltensweisen festgelegt sind und für alle Beteiligten gleichermaßen gelten.Der Gemeinderat beschließt die beigefügte Geschäftsordnung. Sie tritt mit Beschlussfassung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 15.12.2022 außer Kraft.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 25.07.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 12 + 1 |
| dafür: | 13 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.