Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | 10.07.2024 |
| Datum |
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| Nummer | 36-4/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 23.07.2024 |
Beschlussgegenstand:
Wahl des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall
gesetzliche Grundlage:
§ 96 Abs. 3 und 4 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288), in der derzeit gültigen Fassung
Begründung:
In der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig. Auf der Grundlage des § 96 (4) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ist für den Verhinderungsfall aus der Mitte des Gemeinderates ein Vertreter für den Bürgermeister zu wählen.
Dies ist notwendig, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang und die damit verbundenen Pflichten zu gewährleisten.
Folgende Person/en wird/werden für den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters vorgeschlagen:
Nico Kreisel
Doreen Wudi
Zum/zur allgemeinen Stellvertreter des Bürgermeisters der Gemeinde Brücken-Hackpfüffel wird
Doreen Wudi
gewählt.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 23.07.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.