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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2024
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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36-5-2024

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

10.07.2024

Nummer

36-5/2024

Bearbeiter

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

23.07.2024

Beschlussgegenstand:

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel

gesetzliche Grundlage:

§ 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeitig gültigen Fassung§§ 51 und 52 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung

Begründung:

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche und über die Gültigkeit der Wahl.

Nach § 52 Abs. 2 KWG LSA hat die Vertretung nach Ablauf von zwei Wochen durch Beschluss der Mehrheit ihrer Mitglieder die Entscheidung zu treffen, dass die Wahl gültig ist.

Einwendungen gegen die Gemeinderatswahl liegen nicht vor.

Daher beschließt der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel die Gültigkeit der Wahl.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

23.07.2024

TOP:

Anzahl Mitglieder

10 + 1

anwesend:

8 + 1

dafür:

9

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Vogler
Bürgermeister