Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 10.07.2024 |
| Nummer | 36-5/2024 |
| Bearbeiter | Nowak |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 23.07.2024 |
Beschlussgegenstand:
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl zum Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel
gesetzliche Grundlage:
§ 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der derzeitig gültigen Fassung§§ 51 und 52 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der derzeit geltenden Fassung
Begründung:
Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 KWG LSA entscheidet die neu gewählte Vertretung über Wahleinsprüche und über die Gültigkeit der Wahl.
Nach § 52 Abs. 2 KWG LSA hat die Vertretung nach Ablauf von zwei Wochen durch Beschluss der Mehrheit ihrer Mitglieder die Entscheidung zu treffen, dass die Wahl gültig ist.
Einwendungen gegen die Gemeinderatswahl liegen nicht vor.
Daher beschließt der Gemeinderat Brücken-Hackpfüffel die Gültigkeit der Wahl.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 23.07.2024 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 10 + 1 |
| anwesend: | 8 + 1 |
| dafür: | 9 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.