hier: Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 BauGB
Im Ergebnis des gesetzlich durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 4 Teilbereichen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ hat der Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung am 22.10.2024 den Abwägungs- und Feststellungsbeschluss gefasst.
Die erforderlichen Plan- und Verfahrensunterlagen wurden dem Landkreis Mansfeld-Südharz mit Posteingang vom 25.06.2025 zur Genehmigung vorgelegt.
Gemäß Bescheid mit Schreiben vom 28.07.2025, Az: 6126-2025-7440-001/2.ÄFNP wurden seitens des Landkreises Mansfeld-Südharz bezüglich des durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 4 Teilbereichen durch die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ keine Beanstandungen geltend gemacht und die Genehmigung mit einer Nebenbestimmung erteilt. Der Nebenbestimmung wurde gefolgt. Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Damit wird der o.a. Bauleitplan wirksam.
Jedermann kann die Planunterlagen und die Begründung dazu ab diesem Tag auf der Internetseite der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ https://www.vwg-goldene-aue.de/bauleitplanung/liste
und an nachfolgender Stelle einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen:
im Bauamt der Verbandsgemeinde "Goldene Aue", Lange Straße 8, 06537 Kelbra (Kyffhäuser)
| Montag | geschlossen | |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 | 13:00 - 17:30 |
| Mittwoch | geschlossen | |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 | 13:00 - 15:30 |
| Freitag | 9:00 – 11:30 | |
Gemäß § 215 (2) BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 (1) BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wallhausen in 4 Teilbereichen der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Kelbra, 15.08.2025
Anlage: Übersichtsplan zum räumlichen Geltungsbereich des Plangebietes