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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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27-58-2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

27.06.2025

Nummer

27-58/2025

Bearbeiter

Frau Kirchner

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

08.07.2025

Beschlussgegenstand:

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Sanierung Gehweg Mauerstraße)

gesetzliche Grundlage:

§ 105 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) i.V.m. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

Begründung:

Der östliche Gehweg in der Mauerstraße in Kelbra ist in einen mangelhaften Zustand. Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH ((MITNETZ) plant nunmehr ab dem 3. Quartal im Jahr 2025 den Rückbau der Freileitung Strom in der Mauerstraße in Kelbra und zugleich die Neuherstellung einer Erdverkabelung. Die Erdverkabelung ist in der Nebenanlage (Gehweg) vor den Wohnhäusern der Mauerstraße 3 bis 27 anvisiert. Es wird daher der Stadt Kelbra empfohlen, im Zuge der Erdverkabelung die Nebenanlage instand zu setzten. Dies würde Kosten für die Instandsetzung des Gehweges, sowie für die Verlegung eines SBL-Kabels einsparen und darüber hinaus Gewährleistungsansprüche verbessern.Laut Angeboten liegt die Summe beider Aufträge bei 62.579,43 EUR.

Da der Ansatz aus dem Haushaltsjahr 2024 nicht mehr zur Verfügung steht, soll der Gesamtbetrag über nicht verbrauchte Mittel aus der Investitionsmaßnahme „Rekonstruktion/ Neubau der Königshalle“ gedeckt werden.

Gem. §5 der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) sind Ausgaben i.S.d. § 105 Abs. 1 Satz 2 Kommunalverfassungsgesetz LSA erheblich, wenn sie im Einzelfall 10.000,00 EUR übersteigen.

Somit muss der Rat diesen über-/ außerplanmäßigen Ausgaben zustimmen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am:

08.07.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Bornkessel
Bürgermeister