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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Berga

Verwaltungsvorlage

öffentlich

 

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

 

Datum

06.07.2026

Nummer

03-125/2026

Bearbeiter 

Nowak

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin 

21.07.2026

Beschlussgegenstand:

1. Änderung der Gebührensatzung für die kommunalen Einrichtungen und Festplätze

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Der Gemeinderat Berga beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung der kommunalen Einrichtungen gemäß beigefügter Anlage. 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

21.07.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

10 + 1

dafür:

11

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Pabst
Bürgermeister

Nummer: 03-125/2026

Erläuterungen:

Aufgrund einer Änderung und Aktualisierung der Nutzungsvereinbarung mit dem Förderverein des Freibades Berga e.V. wird der Vereinsraum in der allgemeinen Benutzungssatzung aufgenommen.

Die anfallende Miet- und Nutzungsgebühr für den Vereinsraum wird auf 100,00 € pro Nutzung festgesetzt.

Anlage:

-

Gebührensatzung

-

Benutzungssatzung