1) Das Benutzungsentgelt schließt die Kosten der Bewirtschaftung sowie die Nutzung des Inventars und die einmalige Bestuhlung ein.
2) Werden mehrere Räume zusammen genutzt, so werden die einzelnen Benutzungsentgelte addiert.
3) Die im § 2 des Mietvertrages vereinbarte Mietzeit beinhaltete die vor der Veranstaltung und nach der Veranstaltung benötigte Zeit, um das gemietete Objekt in seinem ursprünglichen Zustand zu übergeben.
4) Bei Veranstaltungen kann ein Antrag auf Sonderkonditionen gestellt werden, welche durch den Bürgermeister genehmigt werden müssen.
5) Das Benutzungsentgelt wird pro Veranstaltung und Veranstaltungstag berechnet. Veranstaltungen über mehrere Tage summieren sich somit auf:
a) Berga
| „Wilder Mann“ | Nordhäuser Straße 15 | Saal mit Bühne, Gaststätte | 150,00 € 70,00 € |
| Sitzungsraum der Gemeindeverwaltung Berga | Schenkplatz 5 | Sitzungssaal mit Küche | 100,00 € |
| Festplatz | Straße der Jugend | Festplatz mit Bühne | 75,00 € |
| Freibad Berga | Damm 7 | Vereinsraum | 100,00 € |
b) Bösenrode
| „Thyrasaal“ | Schenkstraße 25 | Saal mit Küche Gaststätte mit Küche | 120,00 € 70,00 € |
| Festplatz | Mühlstraße | - | 75,00 € |
c) Rosperwenda
| Mehrzweckgebäude | Bergaer Weg 110a | Mehrzweckgebäude mit Küche | 120,00 € |
(1) Das Benutzungsentgelt muss, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, im Voraus gezahlt werden.
(2) Die Miete ist entweder mit Abschluss des Mietvertrages sofort bar zu zahlen oder sie ist eine Woche vor dem beantragten Termin auf das Konto der Gemeinde Berga zu überweisen.
(3) Bei späterer Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 5,00 € je Mahnung zu erheben. Darüber hinaus können Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe erhoben werden.
Die Entgeltordnung für die kommunalen Objekte der Gemeinde Berga tritt nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Berga, den 22.07.2026