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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 8/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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1. Nachtragssatzung Berga

Nachtragshaushaltsatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltsatzung

1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Berga für das Haushaltsjahr 2026.

Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) [,zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2025 (GVBl. LSA S. 834),] hat die Gemeinde Berga die folgende, vom Gemeinderat in der Sitzung am 11.06.2026 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

die bisher

festgesetzten Gesamtbeträge

erhöht um

vermindert um

und damit der

Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf

 

Euro

1. Ergebnisplan

Erträge

3.916.400

0

0

3.916.400

Aufwendungen

4.538.800

112.800

173.000

4.478.600

2. Finanzplan

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

3.635.000

0

0

3.635.000

Auszahlungen

4.142.900

112.800

173.000

4.082.700

 

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

460.200

0

0

460.200

Auszahlungen

1.555.600

986.700

191.000

2.351.300

 

aus Finanzierungstätigkeit:

Einzahlungen

345.500

1.545.600

0

1.891.100

Auszahlungen

99.000

0

0

99.000

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 345.500 € um 1.545.600 € erhöht und damit auf 1.891.100 € festgesetzt.

§ 3

Der bisherige festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Bestimmungen des § 5 werden nicht geändert.

§ 6

Die Bestimmungen des § 6 werden nicht geändert.

Berga, den 12.06.2026

 

 

 

 

(Unterschrift Bürgermeister)
(Siegel)
 
2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA erforderliche Genehmigung hat die Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 21.07.2026 unter dem Aktenzeichen 15.12.10.011.026 erteilt.

Gemäß § 8 Abs. 4 KVG LSA kann die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplanes innerhalb der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Berga, den 22.07.2026

 
 
(Unterschrift Bürgermeister)
(Siegel)