Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 12.07.2023 |
| Nummer | 41-170/2023 |
| Bearbeiter | Frau Meergarten |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 29.08.2023 |
Beschlussgegenstand:
Fortschreibung Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
| gesetzliche Grundlage: | |
| • | Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung |
| • | Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe in der derzeit gültigen Fassung |
| • | Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) in der derzeit gültigen Fassung |
| • | Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Landkreises Mansfeld-Südharz 10/2021 |
Begründung:
Mit Schreiben des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 04.02.2022 (Anhang) erhielt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, basierend auf dem Bericht des Landkreises Mansfeld-Südharz für den Zeitraum 2022-2029, die Mitteilung zur Erstellung einer mittelfristigen Planung der Kindertagesbetreuung.
(https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/JA_06_06 Direkter Downloadlink Bericht
https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/JA_06_07 (Direkter Downloadlink Anhang)
Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde aufgrund dessen verpflichtet, erstmalig einen eigenen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen. Die Inhalte und Handlungsleitlinien wurden durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendamt LK MSH) vorgegeben.
Weitere Ausführungen befinden sich im Plan, der diesem Beschluss beigefügt ist.
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan bildet eine wichtige Grundlage, um Kita-Angebote langfristig zu sichern und bedarfsgerecht fortzuentwicklen. Er gilt als Voraussetzung für die Berücksichtigung in der Bedarfsplanung; Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der Platzkapazität und Vergabe von Fördermitteln.
Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde bereits durch das Jugendamt gesichtet und geprüft. Die Stellungnahme erfolgte mit Anschreiben vom 27.06.2023. Der eingereichte Bedarfs- und Entwicklungsplan hat hiermit Bestand.
Der Verbandsgemeinderat beschließt:
dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2022-2030 in vorliegender Form zu zustimmen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: Verbandsgemeinderat | |
| am: | 29.08.2023 |
| TOP: | 8. |
| Anzahl Mitglieder: | 20 + 1 |
| anwesend: | 16 + 1 |
| dafür: | 16 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Das vollständige Dokument der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022 – 2030 kann jederzeit im Rathaus Kelbra, Zimmer 10 eingesehen werden.
Das Dokument ist auch auf der Homepage:
www.vwg-goldene-aue.de veröffentlicht.