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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Verwaltungsvorlage Bedarfs- und Entwicklungsplanung

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

12.07.2023

Nummer

41-170/2023

Bearbeiter

Frau Meergarten

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

29.08.2023

Beschlussgegenstand:

Fortschreibung Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022-2030 in der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

gesetzliche Grundlage:

Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung

Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe in der derzeit gültigen Fassung

Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiFöG) in der derzeit gültigen Fassung

Bedarfs- und Entwicklungsplanung des Landkreises Mansfeld-Südharz 10/2021

Begründung:

Mit Schreiben des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 04.02.2022 (Anhang) erhielt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“, basierend auf dem Bericht des Landkreises Mansfeld-Südharz für den Zeitraum 2022-2029, die Mitteilung zur Erstellung einer mittelfristigen Planung der Kindertagesbetreuung.

(https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/JA_06_06 Direkter Downloadlink Bericht

https://netzwerk-kinderschutz-msh.de/JA_06_07 (Direkter Downloadlink Anhang)

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde aufgrund dessen verpflichtet, erstmalig einen eigenen Bedarfs- und Entwicklungsplan zu erstellen. Die Inhalte und Handlungsleitlinien wurden durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ( Jugendamt LK MSH) vorgegeben.

Weitere Ausführungen befinden sich im Plan, der diesem Beschluss beigefügt ist.

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan bildet eine wichtige Grundlage, um Kita-Angebote langfristig zu sichern und bedarfsgerecht fortzuentwicklen. Er gilt als Voraussetzung für die Berücksichtigung in der Bedarfsplanung; Ausnahmegenehmigungen bei Überschreitung der Platzkapazität und Vergabe von Fördermitteln.

Der Entwurf des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde bereits durch das Jugendamt gesichtet und geprüft. Die Stellungnahme erfolgte mit Anschreiben vom 27.06.2023. Der eingereichte Bedarfs- und Entwicklungsplan hat hiermit Bestand.

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

dem Bedarfs- und Entwicklungsplan 2022-2030 in vorliegender Form zu zustimmen.

Beratungsergebnis:

Gremium: Verbandsgemeinderat

am:

29.08.2023

TOP:

8.

Anzahl Mitglieder:

20 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

Das vollständige Dokument der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Kindertagesbetreuung 2022 – 2030 kann jederzeit im Rathaus Kelbra, Zimmer 10 eingesehen werden.

Das Dokument ist auch auf der Homepage:

www.vwg-goldene-aue.de veröffentlicht.