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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2023
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Beschluss Übertragung eines Grundstückes in Wallhausen

Übertragungs- und Vermessungsvorschlag

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

17.05.2022

Nummer

41-113/2022

Bearbeiter

Frau Heinicke

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Verbandsgemeinderat

Termin

14.06.2022 zurückgestellt

29.08.2023 Beschlussfassung

Beschlussgegenstand:

Übertragung eines Grundstücks in Wallhausen an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“

-Wiedervorlage-

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 19. März 2021 (GVBI. LSA S.100) i.V.m. §§ 90, 92 KVG LSA

Begründung:

Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ bekommt von der Gemeinde Wallhausen gemäß den Erläuterungen die noch zu vermessenden Flurstücke 140 tlw. und 145 tlw.in der Flur 11 der Gemarkung Wallhausen zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß § 90 KVG LSA übertragen.

Die Kosten der Zerlegung trägt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Es wird dem Vorschlag gemäß den Erläuterungen zugestimmt und der Verbandsgemeindebürgermeister wird beauftragt eine solche Übertragungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

29.08.2023

TOP:

9.

Anzahl Mitglieder

20 + 1

anwesend:

16 + 1

dafür:

15

dagegen:

1

Enthaltungen:

1

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister

Nummer: 41-113/2022

Erläuterungen:

Zum geplanten Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Standort „Mühlgebreite“ ist es erforderlich dieses Grundstück an die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zu übertragen.Im Zuge der weiteren Planung wird vorgeschlagen, folgende Flurstücke vermessen zu lassen, die dann Bestandteil der Übertragungsvereinbarung sind:

Die Kosten der Zerlegung übernimmt die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“.

Gemäß §90 Abs. 1 Nr. 8 KVG LSA erfüllt die Verbandsgemeinde die Aufgaben nach dem Brandschutz im eigenen Wirkungskreis.

Um die erforderlichen Investitions-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen der Einrichtungen und Vermögensgegenstände, welche zur Aufgabenerfüllung nach § 90 Abs. 1 KVG LSA dienen erfüllen zu können, sind diese gemäß § 92 KVG LSA an die Verbandsgemeinde zu übertragen werden.

Die Gemeinde Wallhausen stimmte dem Abriss des Gebäudes „Mühlgebreite 3c“ bereits zu.

Nach Rücksprache mit der EnviaM bezüglich der sich auf dem Flurstück 140 befindlichen Trafostation, soll diese an einem anderen Standort erneuert (verkleinert) und der Bestand zurückgebaut werden.

Sollte die Verbandsgemeinde die Flurstücke nicht mehr zur öffentlichen Nutzung gebrauchen können, werden diese an die Gemeinde Wallhausen zurückübertragen.

Der Gemeinderat Wallhausen hat der Übertragungvereinbarung bereits zugestimmt.

Es wird vorgeschlagen, den Verbandsgemeindebürgermeister zur Unterschrift der beigefügten Übertragungsvereinbarung zu beauftragen.