Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 11.07.2023 |
| Nummer | 27-180/2023 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Stadtrat |
| Termin | 25.07.2023 |
Beschlussgegenstand:
Investitionsvereinbarung
gesetzliche Grundlage:
§ 92 Abs. 3 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Mit der Genehmigung des Verbandsgemeindehaushaltes im Jahr 2022 wurde die Verwaltung beauflagt eine Investitionsvereinbarung zu erarbeiten, welche durch den Stadtrat und den Verbandsgemeinderat gleichlautend zu beschließen ist.
Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) führte die Fördermaßnahme „Qualitative außerschulische Betreuungsverbesserung für die Grundschulkinder der Burggrundschule Kelbra durch Erhöhung der Platzkapazitäten - Herrichtung von Horträumen in der Kindereinrichtung Kelbra (Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder aus Mittel des Investitionsprogrammes „Ganztagsbetreuung“)“ im Objekt Frankenhäuser Straße 10b (Hort) durch.
Für die Erforderlichkeit und den Inhalt der Investitionsmaßnahme hat die Vertretung der Verbandsgemeinde am 15.07.2021 (Beschluss 41-88/2021) einen Beschluss gefasst.
Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) hat in ihr Eigentum eine bauliche Investition in Gesamthöhe von ca. 870.752,46 Euro in dem Zeitraum: 01.03.2021 bis 31.12.2021 investiert, um der Verbandsgemeinde zu ermöglichen, ihre gesetzlichen Pflichten auf dem ihr überlassenen Grundstück zu erfüllen. Die Stadt Kelbra (Kyffhäuser) hat insoweit Investitionen in das bestehende Gebäude und der mit dem Objekt fest verbundenen Teile, wie insbesondere Dach, Fassade, Außentüren, Fenster, Schlösser, Scheiben, Innentüren, Sanitäreinrichtungen, elektrische Anlagen, Sonnenschutzeinrichtungen, Fußböden, Heizung und Lüftung vorgenommen.
Über die Stadt Kelbra erfolgte die Finanzierung der Maßnahme. Die Investition der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) wurde über die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ im Haushaltsjahr 2022 refinanziert.
Der Stadtrat der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) beschließt die anliegende Investitionsvereinbarung.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Stadtrat |
| am: | 25.07.2023 |
| TOP: | 6. |
| Anzahl Mitglieder | 15 + 1 |
| anwesend: | 13 + 1 |
| dafür: | 14 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.