Beschluss
öffentlich
| Einreicher | Verbandsgemeindebürgermeister |
| Aktenzeichen |
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| Datum | 27.06.2025 |
| Nummer | 41-71/2025 |
| Bearbeiter | Frau Karpe |
| Beratungsfolge | Verbandsgemeinderat |
| Termin | 19.08.2025 |
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Beschlussgegenstand:
Zustimmung zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
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gesetzliche Grundlage:
§ 4 Abs. 1-3, Teil 2, Wärmeplanungsgesetz (WPG), vom 20.12.2023, veröffentlicht im BGBI.2023 I Nr. 394, ausgegeben zu Bonn am 22.12-2023. Anlage: Wärmeplanungsgesetz
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Begründung:
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein vorgeschriebenes Instrument, das dazu dient, aus einer übergreifenden Perspektive heraus eine individuelle räumliche Planung für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung für das gesamte Verbandsgemeindegebiet „Goldene Aue“ aufzustellen. Die Ergebnisse dieser strategischen Wärmeplanung müssen im Nachgang in die betreffenden kommunalen Planungs- und Verwaltungsprozesse integriert werden und stetig fortgeschrieben werden.
| Ziele der KWP: | |
| - | einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Erzeugung, sowie der Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien, unvermeidbare Abwärme oder eine Kombination leisten. |
| - | zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens zum Jahr 2045 (Zieljahr) beitragen. |
| - | Endenergieeinsparungen erbringen |
| - | der Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus an der jährlichen Nettowärmeerzeugung in Wärmenetzen soll im bundesweiten Mittel, ab dem 1. Januar 2030, 50 Prozent betragen |
| - | Wärmenetze sollen zur Verwirklichung einer möglichst kosteneffizienten, klimaneutralen Wärmeversorgung ausgebaut werden und die Anzahl der Gebäude, die an ein Wärmenetz angeschlossen sind, soll signifikant gesteigert werden |
| - | eine Umsetzung einer vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen ist bis zum Jahr 2045 angestrebt |
Förderprogramm:
Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfonds, Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605, Haushaltsjahr 2024 für das Vorhaben: „KSI: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ „Zuwendungsbescheid für die KWP vom Projektträger ZUG gGmbH liegt vor.
Förderquote: 100%
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ wurde durch das Leipziger Institut für Energie GmbH und der Verwaltung bearbeitet und erstellt. Die KWP ist lediglich eine Handlungsempfehlung, welche alle 5 Jahre fortgeschrieben wird. Sie unterliegt keiner rechtlichen Umsetzungsverpflichtung.
Anlage: KWP Verbandsgemeinde „Goldene Aue“
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Der Verbandsgemeinderat möge beschließen:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ zu.
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Verbandsgemeinderat |
| am: | 19.8.2025 |
| TOP: | 12. |
| Anzahl Mitglieder | 18 + 1 |
| anwesend: | 15 + 1 |
| dafür: | 15 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
| Abweichender Beschluss: | |
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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.