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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Vorlage 41-69/2025 Spende

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Verbandsgemeindebürgermeister

Aktenzeichen

Datum

12.06.2025

Nummer

41-69/2025

Bearbeite

Frau Freiberg

Beratungsfolge

Verbandsgemeinderat

Termin

19.08.2025

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Beschlussgegenstand:

Genehmigung zur Annahme einer Spende

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gesetzliche Grundlage:

§ 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2024 (GVBl. LSA S. 128, 132) i.V.m. Rundverfügung 27/14 vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen FassungHauptsatzung der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ in der derzeit gültigen Fassung, zuletzt geändert am 18.12.2024

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Begründung:

Der Feuerwehrverein Tilleda e.V. hat der Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ eine Sachspende, im Wert von 2.785,25€ übergeben. Die Ausrüstungsgegenstände sollen ausschließlich durch die Ortsfeuerwehr Tilleda eingesetzt, genutzt und gelagert werden.

Folgende Einsatzmittel wurden der Ortsfeuerwehr Tilleda zur Verfügung gestellt:

Boden-Schlauchabwickler mit Stützfuß

Milwaukee Akku Trennschleifer

Milwaukee Akku Säbelsäge

Milwaukee zweifach Schnellladegerät mit 2 Stück Akku

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Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Sachspende anzunehmen.

 — 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Verbandsgemeinderat

am:

19.08.2025

TOP:

13.

Anzahl Mitglieder

18 + 1

anwesend:

15 + 1

dafür:

16

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

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Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Verbandsgemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Peckruhn
Verbandsgemeindebürgermeister