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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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03-55-2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

26.06.2025

Nummer

03-55/2025

Bearbeiter

Reime

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

12.08.2025

 — 

Beschlussgegenstand:

1. Änderung Kostenübernahmevereinbarung zwischen dem Wasserverband Südharz und der Gemeinde Berga bezüglich der Regewasser- Pumpstation in der Straße des Aufbaus

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gesetzliche Grundlage:

§ 79 b Abs. 2 Wassergesetz LSA v. 16.03.2011 veröffentlicht im GVBl. LSA 2011 S. 492;

§ 23 Abs. 5 Straßengesetz LSA v. 6.7.1993 veröffentlicht GVBl. LSA 1993 S. 334;

§ 45 Abs. 2 Nr. 21 des Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.06.2014 veröffentlicht im GVBl. LSA S. 288 jeweils in der derzeit gültigen Fassung

 — 

Begründung:

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt den 1. Änderungsvertrag gemäß den Erläuterungen (bzw. Anlagen) mit dem Wasserverband abzuschließen.

 — 

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

12.08.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

12 + 1

anwesend:

8

dafür:

8

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Abweichender Beschluss:

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Pabst
Bürgermeister

Nummer:03-55/2025

Erläuterungen:

Seit einiger Zeit bittet ein Bürger die auf seinem Grundstück befindliche Anlage zurückzubauen, so dass er sein Grundstück wieder uneingeschränkt nutzen kann. Der Wasserverband Südharz beabsichtigt, in der Straße des Aufbaus in Berga, die auf dem Privatgrundstück Nummer 37 befindliche Regenwasser-Pumpstation sowie das ebenfalls auf dem Privatgrundstück befindliche Regenwasser-Sammelbecken zurückzubauen und ein neues Regenwasserpumpwerk sowie ein Rückhalteraum im öffentlichen Bereich zu errichten.

Der Wasserverband hat bereits im Jahr 2019 eine Planung zur Änderung dieser Situation in Auftrag gegeben. Die Kommune sollte hierbei auch mittels Vertrag den entsprechenden Kostenanteil tragen. Der damalige Beschluss wurde aufgrund von Bedenken seitens der Ratsmitglieder, bezüglich der angedachten Größe der geplanten Straßenentwässerungsanlage zurückgestellt. Es wurde um nochmalige Überarbeitung der Planung vom Wasserverband gebeten.

Dieser Bitte kam der Wasserverband „Südharz“ nach und übersendete die überarbeiteten Unterlagen an die Kommune. Mittlerweile wurde auch die Straßenentwässerungsanlage errichtet.

Aus der bereits mit dem Wasserverband „Südharz“ geschlossenen Kostenübernahmevereinbarung ergibt sich für die Kommune ein abflusswirksamer öffentlicher Flächenanteil von 74,06 % der Gesamtfläche.

Der Kostenbeitrag der Gemeinde Berga an den Wasserverband „Südharz“ ändert sich wie folgt:

Baukosten alt: 182.364,60 € davon 74,06 % = 135.059,22 €

Baukosten neu: 189.611,15 € davon 74,06 % = 140.426,02 €

Der Kostenbeitrag der Gemeinde Berga erhöht sich um 5.369,80 € auf 140.426,02 €.

Anlage

1. Änderungsvertrag