Verwaltungsvorlage
nichtöffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 11.03.2025 |
| Nummer | 30-35/2025 |
| Bearbeiter | Herr Reime |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 02.09.2025 |
Beschlussgegenstand:
Abschluss einer Vereinbarung zur Übernahme von Anlagevermögen – Abwasser Bereich „Wallhausen Bäckerplan“ mit dem Wasserverband „Südharz“
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die beigefügte Vereinbarung abzuschließen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 02.09.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13+1 |
| anwesend: | 11+1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren...../keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer:30-35/2025
Erläuterungen:
Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wurde der Bäckerplan in Wallhausen umfassend erneuert und ausgebaut. Zusätzlich wurde ein neuer Entwässerungskanal errichtet. Der Wasserverband „Südharz“ hatte ursprünglich nicht beabsichtigt, in diesem Bereich neue Regenwasserleitungen zu verlegen, und schlug daher vor, dass die Gemeinde einen eigenen Regenwasserkanal zur Oberflächenentwässerung baut.
Im weiteren Verlauf der Abstimmungen mit dem Wasserverband „Südharz“ wurde eine mögliche Übernahme des Kanals separat verhandelt. Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgte die Entwässerung der Oberfläche ungeregelt in den Kreuzungsbereich.
In Abstimmung mit dem Wasserverband „Südharz“ wurde die südlich verlaufende DN 400 Leitung, welche in den Mühlgraben mündet, als bevorzugte Einleitung festgelegt und dementsprechend der neue Regenwasserkanal gebaut. Inzwischen liegt eine Vereinbarung zur Übernahme des neu errichteten Kanals durch den Wasserverband „Südharz“ vor. Die Vereinbarung ist dem Anhang beigefügt.