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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2025
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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30-51-2025

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

15.07.2025

Nummer

30-51/2025

Bearbeiter

Frau Wiechert

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

02.09.2025

Beschlussgegenstand:

1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 21.12.2010 über die kommunale Einrichtung Kindertagesstätte „Kastanienburg“, Oberfleck 120, 06528 Wallhausen

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 90 (1) Nr. 4 und § 91 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung.

Begründung:

Eigentümer des im 1. Nachtrag genannten Grundstückes ist die Gemeinde Wallhausen. Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ ist berechtigt, dieses Grundstück zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben im Benehmen mit der Gemeinde Wallhausen zu nutzen.Durch den Nachtrag zum Nutzungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Nutzung für beide Vertragsparteien festgeschrieben. Der Nachtrag ist als Anlage 1 zum Beschluss beigefügt.

Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 21.12.2010 für die Kindertageseinrichtung „Kastanienburg“ in Wallhausen zu unterzeichnen.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat Wallhausen

am:

2.9.2025

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 + 1

dafür:

12

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates Wallhausen von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

Gremmer
Bürgermeister