Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen |
|
| Datum | 15.07.2025 |
| Nummer | 30-51/2025 |
| Bearbeiter | Frau Wiechert |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 02.09.2025 |
Beschlussgegenstand:
1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 21.12.2010 über die kommunale Einrichtung Kindertagesstätte „Kastanienburg“, Oberfleck 120, 06528 Wallhausen
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr. 9 in Verbindung mit § 90 (1) Nr. 4 und § 91 (1) des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Eigentümer des im 1. Nachtrag genannten Grundstückes ist die Gemeinde Wallhausen. Die Verbandsgemeinde „Goldene Aue“ ist berechtigt, dieses Grundstück zur Erfüllung der ihr obliegenden Aufgaben im Benehmen mit der Gemeinde Wallhausen zu nutzen.Durch den Nachtrag zum Nutzungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Nutzung für beide Vertragsparteien festgeschrieben. Der Nachtrag ist als Anlage 1 zum Beschluss beigefügt.
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag vom 21.12.2010 für die Kindertageseinrichtung „Kastanienburg“ in Wallhausen zu unterzeichnen.
| Beratungsergebnis: | |
| Gremium: | Gemeinderat Wallhausen |
| am: | 2.9.2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 11 + 1 |
| dafür: | 12 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates Wallhausen von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.