Verwaltungsvorlage
öffentlich
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| Einreicher | Bürgermeisterin |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 17.07.2025 |
| Nummer | 35-20/2025 |
| Bearbeiter | Frau Kindler |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 21.08.2025 |
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Beschlussgegenstand:
Beschlussfassung über den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014
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gesetzliche Grundlage:
§ 120 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
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Begründung:
Als zuständige Stelle hat das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mansfeld-Südharz den Jahresabschluss 2014 geprüft. Im Prüfbericht sind mehrere Prüfbemerkungen benannt, zu welchen in dem Bericht der Bürgermeisterin Stellung genommen worden ist.Der Gemeinderat der Gemeinde Edersleben beschließt gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA den geprüften Jahresabschluss 2014 mit einer Bilanzsumme von 4.491.851,61 €.Der Jahresüberschuss in Höhe von 64.035,12 € wird gemäß § 24 KomHVO auf die neue Rechnung in das Haushaltsjahr 2015 vorgetragen.
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Anlagen:
Stellungnahme
Bericht RPA
Ergebnis- und Finanzrechnung
Vermögensrechnung
Übersicht über das Anlagevermögen
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
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Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 21.08. 2025 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 9 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 8 |
| dagegen: | 1 |
| Enthaltungen: | 1 |
| Laut Vorschlag | x |
Abweichender Beschluss:
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.