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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Gemeinde Wallhausen

Gelb markiert: Die Flurstücke 260, 265, 274 und 285, welche gewidmet werden sollen.

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen

Datum

04.08.2026

Nummer

30-108/2026

Bearbeiter

Gropengießer

Beratungsfolge

Gemeinderat

Termin

25.08.2026

Beschlussgegenstand:

Widmung einer Straße in Riethnordhausen

gesetzliche Grundlage:

§ 45 Abs. 3 Nr.: 1. des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 4 Abs. 2 Straßengesetz LSA.

Begründung:

Die Gemeinde Wallhausen widmet die Flurstücke 260, 265, 274 und 285 der Flur 2 der Gemarkung Riethnordhausen als Straßenverkehrsfläche und nimmt diese in das Straßenbestandsverzeichnis auf. Der Straßenname „Am Mühlweg“ bleibt erhalten. Das Straßenbestandsverzeichnis wird dahingehend angepasst.

Beratungsergebnis:

Gremium:

Gemeinderat

am:

25.08.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder:

13+1

anwesend:

9+1

dafür:

10

dagegen:

0

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag:

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Gremmer
Bürgermeister

 

Nummer: 30-108/2026

Erläuterungen:

Widmung einer Straße in Riethnordhausen

 

 

Der Gemeinderat möge der Widmung der Straße zustimmen.