Verwaltungsvorlage
öffentlich
| Einreicher | Bürgermeister |
| Aktenzeichen | |
| Datum | 24.07.2026 |
| Nummer | 30-107/2026 |
| Bearbeiter | Karpe |
| Beratungsfolge | Gemeinderat |
| Termin | 25.08.2026 |
Beschlussgegenstand:
Planungsleistungen für die Festplatzüberdachung in Hohlstedt
gesetzliche Grundlage:
§ 45 Abs. 2 Nr.: 21 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung.
Begründung:
Der Gemeinderat möge beschließen:Die Verbandsgemeindeverwaltung wird bauftragt, die, wie erläutert, notwendigen Planungsleistungen für die Überdachung des Festplatzes in Hohlstedt, Weite Gasse, auszuschreiben.
Beratungsergebnis:
| Gremium: | Gemeinderat |
| am: | 25.08.2026 |
| TOP: | |
| Anzahl Mitglieder | 13 + 1 |
| anwesend: | 9 + 1 |
| dafür: | 10 |
| dagegen: | 0 |
| Enthaltungen: | 0 |
| Laut Vorschlag | x |
Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Gemeinderates von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.
Nummer: 30-107/2026
Erläuterungen:
Es ist beabsichtigt, auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Ortsteil Hohlstedt die Baumaßnahme zur Überdachung des Festplatzes voranzutreiben.
Der Festplatz und der Standort des Toilettencontainers sollen mit einer offenen Holzkonstruktion, ca. 320 m², überdacht werden.
Der Festplatz, sowie der Standort des Toilettencontainers und das hintere anschließende Gebäude gehören der Gemeinde Wallhausen.
Die angrenzenden Garagen gehören NICHT der Gemeinde Wallhausen.
Bei der Umsetzung der Maßnahme ist seitens der Gemeinde geplant, freiwillige Helfer zu involvieren.
Nach einer Voranfrage beim Bauordnungsamt, gab es folgende Information/Anforderungen:
“Da der Garagenkomplex grenzständig errichtet ist und die anderen Gebäude im Norden ebenfalls in Grenzbebauung an die Garagen angebaut sind, könnte auch die geplante Überdachung direkt angebaut werden. Wir geben jedoch bei der geplanten Dachkonstruktion mit einem flachen Satteldach zu Bedenken, dass die Ausbildung der Traufe und Dachrinne schwierig wird, wenn kaum Abstand eingeplant wird. Auch für später, wenn Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Dachrinne fällig werden sollten. Ein leicht geneigtes Pultdach mit Gefälle nach vorn und eine Dachrinne wäre am Standort besser.
Es ist völlig legitim, wenn Arbeiten über freiwillige Helfer ausgeführt werden sollen. Jedoch muss so eine Baumaßnahme dann im Rahmen einer Bauüberwachung von einem Bauleiter begleitet werden, der die entsprechende Fach- und Sachkunde hat (Bauingenieur).
Aufgrund der Einstufung der Überdachungskonstruktion in Gebäudeklasse 4, „Sonderbau“, bedarf es einem Standsicherheitsnachweis/einer Statikprüfung und einem Brandschutznachweis durch Prüfingenieure.“
Quelle: BOA, 07/2026
Entsprechend der Leistungsphase 2 bis 9 der Objektplanung Gebäude nach HOAI 2021 soll die Überdachungs-Konstrukiton geplant werden.
Die Planung erfolgt funktional und angelehnt an die Grundleistungen der Objektplanung.
Die Kosten für die Planungsleistung belaufen sich auf ca. Eur 15.000,00 (brutto).
Die Finanzierung für diese Maßnahme ist im Haushalt 2026 abgesichert.