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Goldene Aue Kurier – Amtliches Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
Ausgabe 9/2026
Verbandsgemeinde "Goldene Aue"
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Stadt Kelbra (Kyffhäuser) 27-115-2026_Hundesteuersatzung

Verwaltungsvorlage

öffentlich

Einreicher

Bürgermeister

Aktenzeichen 

Datum

03.07.2026

Nummer

27-115/2026

Bearbeiter

Frau Goritz

Beratungsfolge

Stadtrat

Termin

18.08.2026

Beschlussgegenstand:

Hundesteuersatzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser)

gesetzliche Grundlage:

•

§ 45 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), verkündet über den Artikel 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBL. S. 288)

•

§§ 2 und 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der derzeit gültigen Fassung

 

Begründung:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Kelbra (Kyffhäuser) über die Erhebung einer Hundesteuer - Hundesteuersatzung - zum 01.01.2027.  

Beratungsergebnis:

Gremium:

Stadtrat

am: 18.08.2026

TOP:

Anzahl Mitglieder

13 + 1

anwesend:

11 +1

dafür:

11

dagegen:

1

Enthaltungen:

0

Laut Vorschlag 

x

Aufgrund des § 33 (Mitwirkungsverbot) der Kommunalverfassung LSA in der derzeit gültigen Fassung waren keine Mitglieder des Stadtrat von d. Beratung u. Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Bornkessel
Bürgermeister

Nummer: 27-115/2026

Erläuterungen:

Aufgrund der aktuellen Haushaltslage wurde als Haushaltskonsolidierungsmaßnahme die Erhöhung der Hundesteuer empfohlen, um die Einnahmesituation der Stadt Kelbra zu verbessern.

In der Sitzung des Stadtrates am 02.07.2026 wurde die Anpassung der Steuersätze ab dem 01.01.2027 wie folgt vorgeschlagen:

-

für jeden Hund von 50 € auf 65 €

-

für jeden gefährlichen Hund (weiterhin) 500 €.